Infos zur Energiepreisbremse

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom läuft auf Hochtouren und ist für Stadtwerke und
Energieversorger eine Mammutaufgabe. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an der
Umsetzung. Die Preisbremsengesetze der Bundesregierung sehen vor, dass bis zum 31.03.2023 die Entlastungsbei-
träge auf dem Kundenkonto der anspruchsberechtigten Kunden gutgeschrieben werden. Auf Grund von Verzögerungen
bei der technischen Umsetzung können wir diesen Termin jedoch nicht einhalten und werden daher die Preisbremse
erst mit der Abschlagsberechnung für den Monat April, dann natürlich auch rückwirkend, berücksichtigen können. Wir
bitten um Ihr Verständnis.